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1 общегосударственный
adj1) gener. national, staatsweit, gesamtstaatlich2) law. Staats-, den Staat insgesamt betreffend, des ganzen Staates, zentral (im Ggs. zu örtlich) -
2 κοινός
κοινός, (1) gemein, gemeinschaftlich; Ggstz ἴδιος, was alle Menschen betrifft; cum dat., κοινὸν ταῖςδε φόρτον ἔχων, gemeinschaftlich mit diesen; ο ὔ μοι κοινόν τι πρός τινα γεγένηται, ich habe nichts mit ihm zu schaffen. (2) das ganze Volk angehend, öffentlich, den Staat betreffend, im Ggstz von ἴδιος, der Einzelne; am Häufigsten τὸ κοινόν, das Gemeinwesen, die Gemeinde, der Staat; auch τὰ κοινὰ τῶν Βαβυλωνίων, die Obrigkeit; οὐ προςεδέξαντο αὐτὸν ἐς τὴν πόλιν οὐδ' ἐπὶ τὸ κοινόν, nicht in die Stadt u. die Versammlung der Vorsteher der Stadt, die sich außerhalb der Stadt versammeln konnte; τὰ κοινὰ πράττειν, Staatsgeschäfte treiben; auch die Staatskasse heißt τὸ κοινόν; τὸ κοινόν, übh. jede Gesamtheit, auch von einem versammelten Heere. Κοινὴ διάλεκτος, κοινὰ ὀνόματα u. dgl., die Sprache des gemeinen Lebens, die alle gebrauchen; bes. von Formen, welche nicht einem einzelnen Dialekt angehören; οἱ κοινοί, die Schriftsteller, welche sich dieser Sprache bedienen; κοινὸς τόπος, locus communis; ἀπὸ κοινοῦ, aus dem Zusammenhange, oft Gramm.; bei denselben ist κοινὴ συλλαβή syllaba anceps, κοινὸς τῷ γένει generis communis. (3) wie vom Richter verlangt wird, er solle κοινὸς εἶναι τῷ γράψαντι καὶ τῷ φεύγοντι, den Kläger u. den Verklagten auf gleiche Weise hören (also unparteiisch), so nimmt es auch die Bdtg billig, gerechtan, auch gegen jedermann freundlich. In tadelnder Bdtg: gemein, niedrig; κοινῶς ἅπαντες, alle insgesamt
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